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Vertretung vor dem FG & BFH

Aufgrund der Komplexität und Unbeständigkeit des Steuerrechts herrscht auch bei den Finanzämtern nicht selten Unklarheit über die richtige Anwendung steuerlicher Normen.

Entscheidungen der Finanzämter müssen nicht einfach hingenommen werden.

Rechtsmittel gegen Steuerbescheide mit guter Argumentation führen vergleichsweise häufig zum vollen oder zumindest teilweisen Erfolg.

Aufgrund bereits zahlreich geführter FG-Klageverfahren und damit verbundenen Erfahrungen und Erfolgen scheuen wir nicht den Gang zum Finanzgericht. Wir haben unter anderem einen Vorlagebeschuss des Niedersächsischen Finanzgerichtes zur Höhe der Kinderfreibeträge erwirken können, welcher derzeit beim BVerfG anhängig ist (AZ 2 BvL 3/17).

Auch Steuerberaterkollegen haben uns mit der Übernahme von ihren Fällen betraut.

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